Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen
Bei der Erstellung von Planer- und Werkverträgen im Bereich des nachhaltigen Bauens ist es wichtig, präzise und eindeutige Formulierungen zu verwenden. Wir empfehlen, in die jeweiligen Planer- und Werkverträge die Textbausteine «Vertragsbestandteil - Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Planungsleistungen (Hochbau)» und «Vertragsbestandteil - Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Werkleistungen (Hochbau)» als integrale Vertragsbestandteile zu verwenden.
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PublizierendeKoordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB
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Letzte Änderung: 12. März 2025
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